| |
Anzahl der Räume |
Anzahl der Personen |
| |
Raumname |
M2 |
Platz |
Reihen |
Bankett |
Party |
|
|
Gewünschte Sprache auswählen
Einleitung, Schweizerischer Nationalpark
Das 1980 erlassene Nationalparkgesetz ist die rechtliche Grundlage des Nationalparks und beschreibt seine Aufgaben. Das Gesetz definiert Wesen und Zweck des Nationalparks: «Der Nationalpark ist ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen wird.» Das Gesetz gibt den Rahmen für den Schutz des Nationalparks, die detaillierten Bestimmungen sind in der Kantonalen Verordnung aufgeführt. Diese enthält Angaben zu den Schutzzielen, den Wegen, den Verboten und den Strafbestimmungen.
Genaue Angaben, Schweizerischer Nationalpark
Naturschutz: Im Nationalpark werden keine Tiere gejagt, keine Bäume geschlagen, keine Wiesen gemäht. Hier herrschen Zustände, wie sie vor dem Eintreffen des Menschen vor 5000 Jahren überall geherrscht haben.
Forschung: Dank wissenschaftlicher Forschung ist es möglich, die Veränderungen im Nationalpark zu dokumentieren. Von besonderer Bedeutung ist die Langzeitforschung, die das Verständnis der natürlichen Prozesse ermöglicht. Interessante Fragestellungen gibt es viele.
Information: Neben Naturschutz und Forschung kommt Nationalparks eine immer wichtigere Funktion als Bildungseinrichtung zu. Die Informationsangebote des Nationalparks leisten einen Beitrag zum Naturverständnis der Besucher.